Bereits im vergangenen Monat hat die Ruhr-Universität Bochum (RUB) vor den Folgen einer zusätzlichen „Online-Glücksspielsteuer“ gewarnt. Nun kommt Kritik auch von anderen Seiten. So sieht auch die Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf (NRW) die Kanalisierung in den legalen Glücksspielmarkt durch die geplante Sondersteuer stark gefährdet.
Die Kritik an der geplanten „Online-Glücksspielsteuer“ wächst und wächst. Immer mehr Experten melden sich zu Wort und warnen ausdrücklich vor der Einführung einer solchen Einsatzsteuer. Lizenzierte Glücksspielanbieter, die sich an die rechtlichen Rahmenbedingungen halten und die Steuer abführen müssten, seien dann in keiner Weise mehr konkurrenzfähig. Dem Vorschlag zufolge sollen die lizenzierten Anbieter acht Prozent der Online-Spieleinsätze als Steuer abführen. Droht deshalb nun der gesamte Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) zu scheitern?
Erst vor wenigen Wochen haben wir von den ersten kritischen Stimmen zum geplanten Steuermodell in deutschen Online Spielotheken berichtet. Hier warnte bereits die RUB vor der „Online-Glücksspielsteuer“, da dadurch die Kanalisierung in den legalen Markt mehrheitlich nicht gelingen würde. Stattdessen würde sich ein nicht unerheblicher Anteil der Spieler den konzessionslosen Online Casinos zuwenden und hier vollkommen ohne Spielerschutzmaßnahmen unterwegs sein.
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Ratschläge für Spieler
In einer weiteren Untersuchung warnt nun auch die Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität vor ähnlichen Folgen. Prof. Dr. Justus Haucap befürchtet in seinem aktuellen Gutachten sogar, dass der gesamte Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) deshalb scheitern könne. In Auftrag gegeben wurde die aktuelle Untersuchung vom Deutschen Online Casinoverband (DOCV) sowie vom Deutschen Sportwettenverband (DSWV). Im DOCV sind viele renommierte Glücksspielanbieter wie William Hill, bet-at-home und Mr Green organisiert.
Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHU oder HHUD) ist eine deutsche Hochschule mit aktuell etwa 35.000 Studierenden. Die Forschungseinrichtung beschäftigte 2017 mehr als 3.500 Mitarbeiter sowie rund 340 Professoren.
In seinem Gutachten kritisiert Prof. Dr. Justus Haucap vor allem den Umstand, dass 8 % des Spieleinsatzes als Steuer abgeführt werden sollen. Üblich ist jedoch in allen anderen EU-Ländern die Besteuerung des Bruttospielertrags. Aus diesem Grund wären die in Deutschland lizenzierten Glücksspielanbieter unverhältnismäßig benachteiligt, da sie deutlich höhere Kosten hätten. Folglich würde den Betreibern nichts anderes übrig bleiben, als die Auszahlungsquoten der einzelnen Spielautomaten nach unten anzupassen.
Welche Auswirkungen die Einführung einer Spieleinsatzsteuer im Vergleich zu einer Steuer auf den Bruttospielertrag hätte, führt Prof. Dr. Justus Haucap in seinem Gutachten aus:
Würde das Online Casino die Ausschüttungsquote konstant halten, die Spieleinsatzsteuer also nicht an die Spieler weitergeben, so wirkt eine Spieleinsatzsteuer von 15 % wie eine Bruttospielertragssteuer von 500 %. Die Einnahmen des Online Casinos liegen bei einer Ausschüttungsquote von 97 % und einem Spieleinsatz von 100 Euro bei drei Euro. Die Steuerlast liegt bei einer Spieleinsatzsteuersteuer von 15 % hingegen bei 15 Euro. Das Online Casino würde somit Verluste machen, da die Steuerlast die Einnahmen in diesem Fall um das Fünffache übersteigt
Würden die Gewinnquoten der Spiele in diesem Umfang reduziert werden, dann laufe man der Gefahr hinaus, dass die Spielerinnen und Spieler in den Schwarzmarkt abwandern. Hier würden die Nutzerinnen und Nutzer schließlich noch von höheren Auszahlungsquoten profitieren, da die konzessionslosen Glücksspielanbieter die hohe „Online-Glücksspielsteuer“ nicht entrichten würden.
Im neuen GlüStV hat man sich bereits im Paragrafen 1 auf die Zielsetzung geeinigt, dass man „eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel“ anbieten will und „den Spielbetrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen lenken“ will. Zudem soll das „Entstehen von Glücksspielsucht“ verhindert werden und der „Jugend- und Spielerschutz gewährleistet“ werden.
Diese optimistischen Ziele könnten mit einem Steuermodell, wie es von einigen Finanzministerien der Bundesländer vorgeschlagen wurde, wohl nicht erreicht werden. Stattdessen wäre eine Abwanderung auf den Schwarzmarkt die Konsequenz eines unattraktiven legalen Angebotes.
Prof. Dr. Justus Haucap erklärt in seinem Gutachten, dass die betreffenden Finanzministerien die „Online-Glücksspielsteuer“ durchaus als funktionierendes Mittel gegen Spielsucht sehen würden. Dem sei jedoch keinesfalls so. Stattdessen würde sich die Kanalisierungsquote wahrscheinlich deutlich verschlechtern und mehr Spielerinnen und Spieler würden in Online Casinos ohne Lizenz spielen. Die HHU-Forscher sprechen nämlich von einer deutlichen „Verschlechterung des Spielererlebnisses“, da die Steuerlast derart hoch sei. Letztendlich könnte die geplante „Online-Glücksspielsteuer“ also den gesamten GlüStV zum Scheitern bringen.
Eine effektive Kanalisierung hin zu lizenzierten und damit legalen Online-Glücksspielanbietern kann nur erfolgen, wenn das Spiel und die Gewinnchancen von den Spielern als attraktiv wahrgenommen werden. Durch eine „Online-Glücksspielsteuer“ in Form einer Einsatzsteuer würde es zu einer deutlich niedrigeren Ausschüttungsquote kommen. Damit würden sich Spielerinnen und Spieler mittel- bzw. langfristig von den lizenzierten Anbietern abwenden und stattdessen bei konzessionslosen Anbietern spielen. Hier wird bekanntermaßen kaum Wert auf einen funktionierenden Spielerschutz gelegt.
Sollte die „Online-Glücksspielsteuer“ also tatsächlich wie vorgeschlagen als achtprozentige Einsatzsteuer eingeführt werden, könnte das mitunter den gesamten GlüStV zum Scheitern bringen. Die HHU-Forscher befürchten in diesem Fall nämlich eine „Kanalisierungsquote deutlich unter 50 %“. Außerdem ist die Heinrich-Heine-Universität nicht die erste Forschungseinrichtung, die das Steuervorhaben kritisiert. Im Vorfeld warnte bereits die Ruhr-Universität Bochum vor der achtprozentigen Einsatzsteuer.
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